Hallo liebes Expertenteam,
wir sind U1-pflichtig und es besteht in unserem Unternehmen Kurzarbeit. Ein Mitarbeiter war bspw. vom 17.06.24 bis zum 21.06.24 krankgeschrieben. Für den 21.06.2024 war Kurzarbeit angesetzt, weswegen dieser Tag als "Krank während KUG" gewährtet wurde. Können wir für den kompletten Krankheitszeitraum vom 17.06.24 bis zum 21.06.24 eine Erstattung über die U1 beantragen oder darf man nur eine Ersattung für den 17.06.24 bis zum 20.06.24 beantragen ?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüße