Hallo liebes Expertenteam,
wenn mit einer Arbeitnehmerin vertraglich vereinbart ist, dass sie auch für die Zeit eines individuellen Beschäftigungsverbotes und des Mutterschutzes (damit folglich ohne Arbeitsleistung) ihre Tantieme-Zahlung erhält, ist diese Zahlung dann U2-erstattungsfähig?
Vorab vielen Dank und beste Grüße
Guido Wranik