Expertenforum - U2-Erstattung Tantieme

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  • 01
    U2-Erstattung Tantieme

    Hallo liebes Expertenteam,


    wenn mit einer Arbeitnehmerin vertraglich vereinbart ist, dass sie auch für die Zeit eines individuellen Beschäftigungsverbotes und des Mutterschutzes (damit folglich ohne Arbeitsleistung) ihre Tantieme-Zahlung erhält, ist diese Zahlung dann U2-erstattungsfähig?


    Vorab vielen Dank und beste Grüße

    Guido Wranik

  • 02
    RE: U2-Erstattung Tantieme

    Hallo Herr Wranik,

    nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) ist das vom Arbeitgeber nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) gezahlte Arbeitsentgelt bei Beschäftigungsverboten (Mutterschutzlohn) von den Krankenkassen zu erstatten. Hierbei handelt es sich um das laufende Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber den Arbeitnehmerinnen fortzahlt, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise oder gar nicht beschäftigt werden dürfen.

    Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte (z. B. Tantiemen) gehören dagegen nicht zu den erstattungsfähigen Aufwendungen nach dem AAG.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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