Liebes Expertenforum,
ein Mitarbeiter erhält vom 1.1.2024 bis 30.9.2024 ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 2.500 EUR. Ab 1.10.24 - 31.12.2024 reduziert er seine Arbeitszeit und erhält ein monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 1.316 EUR. Ab 1.1.2015 erhält er wieder ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt in Höhe von 2.500 EUR.
Ist es richtig, dass die Beschäftigung auch für die Zeit vom 1.10.24 bis 31.12.2024 als "normale" SV-pflichtige Beschäftigung behandelt wird, da bei vorausschauender Betrachtung auch ab 1.10.24 das regelmäßige Arbeitsentgelt den Übergangsbereich überschreitet?
Viele Grüße
Referentin1