Hallo,
wir haben einen AN im Übergangsbereich (Bruttolohn 1350,00€/Monat; einzige Beschäftigung) abzurechnen. Der AN hat 3 Kinder, davon 2 Kinder unter 25 Jahren.
Wie erfolgt im Übergangsbereich die Berücksichtigung der Kinder hinsichtlich der Pflegeversicherung?
Reduziert sich bei Anwendung des Übergangsbereichs der AN Anteil ebenfalls auf 1,45% wie in der "normalen" Abrechnung oder gibt es hier in der Berechnung/Berücksichtigung Besonderheiten zu beachten?
Vielen Dank vorab!