Expertenforum - Übergangsbereich, Abschlag Pflegeversicherung Kinder

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Übergangsbereich, Abschlag Pflegeversicherung Kinder

    Hallo,


    wir haben einen AN im Übergangsbereich (Bruttolohn 1350,00€/Monat; einzige Beschäftigung) abzurechnen. Der AN hat 3 Kinder, davon 2 Kinder unter 25 Jahren.


    Wie erfolgt im Übergangsbereich die Berücksichtigung der Kinder hinsichtlich der Pflegeversicherung?

    Reduziert sich bei Anwendung des Übergangsbereichs der AN Anteil ebenfalls auf 1,45% wie in der "normalen" Abrechnung oder gibt es hier in der Berechnung/Berücksichtigung Besonderheiten zu beachten?


    Vielen Dank vorab!




     

  • 02
    RE: Übergangsbereich, Abschlag Pflegeversicherung Kinder

    Guten Tag,
     
    der Übergangsbereich (Midijob) wird relevant, wenn das regelmäßige Arbeitsentgelt in 2024 im Entgeltbereich von 538,01 Euro bis 2.000 Euro liegt.
    Um den Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen zur Sozialversicherung gering zu halten, wird bei der Beitragsberechnung im Übergangsbereich eine reduzierte Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherungsbeiträge herangezogen: der Ausgangswert. Es wird nicht das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Vielmehr wird die beitragspflichtige Einnahme mit einer Formel errechnet, welches Ihr Lohnprogramm berücksichtigt.
    Möchten Sie den Wert manuell berechnen, finden Sie die Formel hier: Berechnung Übergangsbereich
     
    Es wird also die Beitragsgrundlage für den Arbeitnehmeranteil, der sogenannte Ausgangswert reduziert. Der verminderte Beitragssatz im Rahmen der Berücksichtigung von Kindern im Rahmen der Pflegeversicherung kommt danach zum Einsatz und unterscheidet sich nicht von der „normalen“ Beitragsberechnung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.