Expertenforum - Übergangsgeld

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  • 01
    Übergangsgeld

    Hallo liebes Team,


    ich habe folgenden Fall:

    Mitarbeiterin macht eine REHA: 18.06.-30.07. Das ergibt 43 Tage. also zahlen wir die 42 Tage. ist dann der 30.07. schon Übergangsgeld? ich habe gelesen, dass das erst nach der REHA gezahlt wird. wie soll ich es buchen? ab dem 19.08. soll dann eine Wiedereingliederung stattfinden. ist das dann auch noch Übergangsgeld? Ich vermute, man muss unterscheiden, wer es zahlt. wir haben hier das Formular zur Wiedereingliederung von der RV bekommen, also ist es Übergangsgeld und wird von der RV bezahlt. richtig?


    Danke schon mal.


    lg

    Denise Paulsen

  • 02
    RE: Übergangsgeld

    Guten Tag,
     
    während der erforderlichen stufenweisen Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit. Da im Wiedereingliederungsverfahren nicht die volle Arbeitsleistung erbracht werden kann, gelten im Hinblick auf den Entgeltfortzahlungsanspruch dieselben Regeln wie bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit.
     
    Innerhalb der Entgeltfortzahlungsphase zahlen Sie das Arbeitsentgelt weiter. Nach Ende der gesetzlichen oder tariflichen Entgeltfortzahlung kann der Arbeitgeber für den Zeitraum der Wiedereingliederung entsprechend der Arbeitsleistung das Arbeitsentgelt auf freiwilliger Basis zahlen.
    Nach dem Ende der Entgeltfortzahlung zahlt der Rentenversicherungsträger ein Übergangsgeld, wenn hierfür die Voraussetzungen vorliegen.
     
    Wir stimmen Ihnen daher zu, dass sowohl für den 30.07. als auch für den Zeitraum der stufenweisen Wiedereingliederung durch den Rentenversicherungsträger Übergangsgeld an Ihren Mitarbeiter gezahlt wird.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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