Hallo liebes Team,
ich habe folgenden Fall:
Mitarbeiterin macht eine REHA: 18.06.-30.07. Das ergibt 43 Tage. also zahlen wir die 42 Tage. ist dann der 30.07. schon Übergangsgeld? ich habe gelesen, dass das erst nach der REHA gezahlt wird. wie soll ich es buchen? ab dem 19.08. soll dann eine Wiedereingliederung stattfinden. ist das dann auch noch Übergangsgeld? Ich vermute, man muss unterscheiden, wer es zahlt. wir haben hier das Formular zur Wiedereingliederung von der RV bekommen, also ist es Übergangsgeld und wird von der RV bezahlt. richtig?
Danke schon mal.
lg
Denise Paulsen