Expertenforum - Überhandnehmende Arzttermine während der Arbeitszeit

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Überhandnehmende Arzttermine während der Arbeitszeit

    Sehr geehrtes Expertenteam in der Sparte Arbeitsrecht,


    ein Arbeitnehmer nimmt seine Arzttermine während der Arbeitszeit wahr. Da dies mittlerweile Überhand nimmt, fragen wir uns, ob wir hier potentiell irgendeine rechtliche Möglichkeit haben, dagegen anzugehen?


    Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Personalverwaltung

     

  • 02
    RE: Überhandnehmende Arzttermine während der Arbeitszeit

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Arbeitnehmer ist zur Wahrnehmung von Arztterminen nur dann von der Arbeitsleistung bezahlt freizustellen, wenn die Termine nicht anderweitig durchgeführt werden können. Das heißt, die Wahrnehmung der Arzttermine während der Arbeitszeit muss unumgänglich sein.


    Sollte es hieran fehlen, hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung. Gegebenenfalls ergeben sich auch weitere Einschränkungen aus dem Arbeitsvertrag oder einem etwaig anwendbaren Tarifvertrag.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.