Guten Morgen,
am 16.04.2024 gab es im Prinzip schon die Frage zur steuerrechtlichen Gestaltung bei Übernahme von Flug- und Visakosten für einen neu beschäftigten Mitarbeiter aus dem Ausland.
Sie bezogen sich für die Steuerfreiheit auf § 3 Nr. 16 EStG. Hier gilt der Bezug für den nicht öffentlichen Dienst. Wie sieht es hingegen für den öffentlichen Dienst aus? Können wir steuerfrei erstatten? Es werden Visakosten, Kosten für die Aufenthaltsgenehmigungen und weiteres anfallen. Oder handelt es sich hierbei um geldwerte Vorteile?
Vielen Dank!