Guten Tag,
ein Mitarbeiter war in 2024 noch gesetzl. Krankenversichert Jahresbrutto 65.000€. Nur durch eine zusätzliche Auszahlung einer Gewinnbeteiligung in 11.24 überschreitet er in 2024 die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300,00€
Ich habe gelesen, dass eine Gewinnbeteiligung nicht als laufendes Arbeitsentgelt einzustufen ist.
Wenn der Mitarbeiter ab 01.01.2025 eine Gehaltserhöhung auf 5700,00€ bekommt und zuzügl.
Einmalzahlungen (Urlaubs,-und Weihn.Geld) 5.600€= Gesamt 74.000,00€ Jahresbrutto. (+ Gewinnbeteiligung Betrag noch nicht bekannt)
Kann er sich sofort ab 01.01.2025 freiwillig KV versichern, da meine vorausschauende Berechnung über der JAE 2025: 73800,00€ liegt oder geht das erst ab 01.01.2026??
Vielen Dank für die Rückantwort.
M.L