Eine Mitarbeiterin, die bisher privat versichert war, wurde aufgrund Teilzeit in Elternzeit mit ihren dann geringeren Bezügen wieder gesetzlich krankenversichert.
Die Befreiung war nicht möglich. Daher ist sie seither pflichtversichert.
Sie würde nun mit ihrem Entgelt im Januar die JAEG einmalig wieder übersteigen und möchte sich daher wieder privat versichern.
Können Sie uns beantworten, ob es ausreichend ist, wenn die Mitarbeiterin im Januar 2025 die JAEG überschreitet, um sich wieder privat zu versichern? Sie hat in der PKV bereits eine Anwartschaft erworben und kann es daher sein, dass das einmalige Überschreiten der JAEG ausreicht, um sich wieder privat zu versichern?
Über eine Antwort würden wir uns freuen.
Vielen Dank vorab.