Expertenforum - Überschreitung JAEG

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Überschreitung JAEG

    Eine Mitarbeiterin, die bisher privat versichert war, wurde aufgrund Teilzeit in Elternzeit mit ihren dann geringeren Bezügen wieder gesetzlich krankenversichert.

    Die Befreiung war nicht möglich. Daher ist sie seither pflichtversichert.


    Sie würde nun mit ihrem Entgelt im Januar die JAEG einmalig wieder übersteigen und möchte sich daher wieder privat versichern.


    Können Sie uns beantworten, ob es ausreichend ist, wenn die Mitarbeiterin im Januar 2025 die JAEG überschreitet, um sich wieder privat zu versichern? Sie hat in der PKV bereits eine Anwartschaft erworben und kann es daher sein, dass das einmalige Überschreiten der JAEG ausreicht, um sich wieder privat zu versichern?


    Über eine Antwort würden wir uns freuen.

    Vielen Dank vorab.

     

  • 02
    RE: Überschreitung JAEG

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils am Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen. 
     
    Grundsätzlich endet die Krankenversicherungspflicht mit Ablauf des Jahres, wenn die Jahresarbeitsentgeltgrenze des betreffenden Jahres und auch die Grenze des folgenden Jahres überschritten wird.
     
    Ein einmaliges Überschreiten nur im Januar, so wie in Ihrem Sachverhalt, löst keine Krankenversicherungsfreiheit aus.
     
    Die Mitarbeiterin bleibt auch in 2025 pflichtversichert.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.