Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen , der sehr viele Überstunden hat und zum 01.12 die Stadtverwaltung verlässt. Ab dem 01.12 wechselt er zu einer anderen Stadtverwaltung. Er würde gerne ab 01.12 eine geringfügige Beschäftigung ausüben und hat dies bereits mit seinem neuen AG abgeklärt und würde in Ordnung gehen. Ist es möglich, dass er die Überstunden aus dem Beamtenverhältnis ,,mitnimmt'' und die Überstunden ab dem 01.12 im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung abfeiert oder muss hier klar abgegrenzt werden.
Vielen Dank für die Rückmeldung.