Expertenforum - Überstunden abbauen

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  • 01
    Überstunden abbauen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir haben einen , der sehr viele Überstunden hat und zum 01.12 die Stadtverwaltung verlässt. Ab dem 01.12 wechselt er zu einer anderen Stadtverwaltung. Er würde gerne ab 01.12 eine geringfügige Beschäftigung ausüben und hat dies bereits mit seinem neuen AG abgeklärt und würde in Ordnung gehen. Ist es möglich, dass er die Überstunden aus dem Beamtenverhältnis ,,mitnimmt'' und die Überstunden ab dem 01.12 im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung abfeiert oder muss hier klar abgegrenzt werden.


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Überstunden abbauen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Arbeitsrechtlich ist es zulässig, die Überstunden „zu erhalten“ und diese bei Fortsetzung der Tätigkeit im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses (als geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) in Freizeit auszugleichen.


    Wir leiten allerdings Ihre Anfrage an unsere Experten im Sozialversicherungsrecht weiter. Gegebenenfalls sind zum Erhalt des Status als geringfügig Beschäftigter sozialversicherungsrechtliche Einschränkungen zu beachten.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Überstunden abbauen

    Vielen Dank für die Antwort.


    Können Sie mir noch die gesetzliche Grundlage nennen.


    Vielen Dank!

  • 04
    RE: Überstunden abbauen

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Eine spezielle gesetzliche Grundlage hierfür gibt es nicht.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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