Expertenforum - Überstunden bei vorgeschriebenen Praktikum

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  • 01
    Überstunden bei vorgeschriebenen Praktikum

    Hallo liebes Expertenteam,


    wir haben einen Student, der ein vorgeschriebenes Praktikum bei uns absolviert.

    Die in der Studienordnung definierte Dauer des Praktikums ist mit 95 Tagen genau vorgegeben.


    Der Praktikant ist seit vier Monaten da und hat ca. 30 Überstunden angesammelt.

    Zählen die Überstunden zu den 95 Tagen und der Praktikant muss die Überstunden in Freizeit ausgleichen oder darf der Praktikant Überstunden ansammeln und das Praktikum zählt weiterhin als SV-freies Praktikum?


    Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße.

  • 02
    RE: Überstunden bei vorgeschriebenen Praktikum

    Guten Tag,
     
    Personen, die während der Dauer ihres Studiums ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum ableisten, sind versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung. Sofern in einem solchen Fall ein Entgelt gezahlt wird, ist eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ (Beitragsgruppenschlüssel „0000“) zu übermitteln. Darüber hinaus sind auch Umlagebeiträge zur U1 (bei Teilnahme des Betriebs am U1-Verfahren), U2 und Insolvenzumlage abzuführen.

    Die Höhe des Entgelts und die wöchentliche Arbeitszeit spielen dabei keine Rolle.
     
    In Bezug auf die Sozialversicherung verlängern eventuelle Überstunden nicht den maßgeblichen Zeitraum des vorgeschriebenen Praktikums. In dem von Ihnen geschilderten Fall liegt aus unserer Sicht immer noch ein sozialversicherungsfreies vorgeschriebenes Praktikum vor.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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