Hallo liebes Expertenteam,
wir haben einen Student, der ein vorgeschriebenes Praktikum bei uns absolviert.
Die in der Studienordnung definierte Dauer des Praktikums ist mit 95 Tagen genau vorgegeben.
Der Praktikant ist seit vier Monaten da und hat ca. 30 Überstunden angesammelt.
Zählen die Überstunden zu den 95 Tagen und der Praktikant muss die Überstunden in Freizeit ausgleichen oder darf der Praktikant Überstunden ansammeln und das Praktikum zählt weiterhin als SV-freies Praktikum?
Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße.