Hallo,
ein Mitarbeiter bekommt in variabler Höher (aber jeden Monat) Überstunden ausgezahlt.
Werden diese bei der Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt?
Danke und
beste Grüße
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Hallo,
ein Mitarbeiter bekommt in variabler Höher (aber jeden Monat) Überstunden ausgezahlt.
Werden diese bei der Ermittlung der Jahresarbeitsentgeltgrenze berücksichtigt?
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Hallo User42,
Vergütungen für Überstunden zählen nicht zu den regelmäßigen Arbeitsentgeltbestandteilen. Überstundenvergütungen können nicht mit hinreichender Sicherheit erwartet werden und sind daher bei der Berechnung des regelmäßigen Arbeitsentgelts außer Acht zu lassen.
Nur wenn feste Pauschbeträge als Abgeltung für Überstunden regelmäßig mit dem laufenden Arbeitsentgelt ausgezahlt werden, zählen diese zum regelmäßigen Arbeitsentgelt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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