Expertenforum - Überstunden Nachtarbeit

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Überstunden Nachtarbeit

    Guten Tag,


    ein Mitarbeiter erbringt Überstunden während der Nachtzeit.

    Diese Überstunden sollen ihm ausgezahlt werden.

    Der Mitarbeiter erhält grundsätzlich für getätigte Nachtarbeit den gesetzlich vorgeschriebenen Nachtzuschlag steuer- und sv-frei (es besteht kein Tarifvertrag und keine Betriebsvereinbarung bezüglich Nachtarbeit).

    Ist auf die Überstunden der gesetzliche vorgeschriebene Nachtzuschlag steuer- und sv-frei auch zu zahlen?


    Freundiche Grüße

     

  • 02
    RE: Überstunden Nachtarbeit

    Titel: Überstunden Nachtarbeit


    Sehr geehrter Fragesteller,


    wir dürfen nachfolgend Ihre Frage aus lohnsteuerlicher Sicht beantworten und für die arbeits-sowie SV-rechtlichen Aspekte auf die Fachexperten Arbeitsrecht und Sozialversicherung verweisen:


    Bei Auszahlung von Arbeitslohn für Überstunden, die während der Nachtzeit erbracht wurden, können Zuschläge bis zu 25 % lohn-(und einkommens-)steuerfrei gezahlt werden.


    Wurde die Nachtarbeit vor 00:00 Uhr begonnen, kann die Arbeitszeit zwischen 00:00 Uhr und 04:00 Uhr mit steuerfreien Zuschlägen von bis zu 40 % versehen werden.


    Noch höhere steuerfreie Zuschläge sind möglich bei Nachtarbeit am Sonntag (bis 50 % des Grundlohns), an gesetzlichen Feiertagen und am 31.12. (bis 125 % des Grundlohns) sowie am Heiligabend ab 14:00 Uhr sowie am 25. und 26.12. und 01.05. (bis 150 % des Grundlohns).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.