Guten Tag,
ein Mitarbeiter erbringt Überstunden während der Nachtzeit.
Diese Überstunden sollen ihm ausgezahlt werden.
Der Mitarbeiter erhält grundsätzlich für getätigte Nachtarbeit den gesetzlich vorgeschriebenen Nachtzuschlag steuer- und sv-frei (es besteht kein Tarifvertrag und keine Betriebsvereinbarung bezüglich Nachtarbeit).
Ist auf die Überstunden der gesetzliche vorgeschriebene Nachtzuschlag steuer- und sv-frei auch zu zahlen?
Freundiche Grüße