Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mitarbeiterin ist seit 16.05.2023 im Krankengeld. Hat im November noch Weihnachtsgeld bekommen, Krankengeldzuschüsse und von September 2023 bis Dez 2023 sv-und steuerfreie Inflationsausgleichsprämie.
Nun möchte ich ihr die Überstunden aus mehreren Jahren gesammelt auszahlen. Kann ich das einfach beim nächsten Abrechnungslauf eingeben oder muss ich das auf einen Monat (April 2023?) zurückrechnen, damit da Beiträge entstehen?
Im August ist das Ende Krankengeld erreicht und sie wird ausgesteuert- wartet aber auf die volle Erwerbsminderung, die sicher rückwirkend gewährt wird...
Vielen Dank und viele Grüße
Hilde