Guten Tag,
ein Arbeitnehmer ist privat krankenversichert und nimmt zusätzlich in Teilzeit eine nichtselbständige Tätigkeit auf. Dabei gibt Sie zunächst an, dass ihre selbständige Tätigkeit im Zeitumfang überwiegt. Welche Pflichten hat hier der Arbeitgeber zur Überprüfung des Sachverhaltes. Muss der Arbeitgeber hier irgendwelche Nachweise anfordern, dass die selbständige Tätigkeit im Zeitumfang überwiegt? Oder gibt es hier eine Grenze für die nichtselbständige Tätigkeit. Wenn die Mitarbeitern z.B. mehr als 20 Stunden nichtselbständig beschäftigt ist?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Beste Grüße