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  • 01
    Übungsleiter

    Hallo Expertenteam,

    kann man jemanden als "Übungsleiter" abrechnen, der als Betreuer einer Sportmannschaft tätig ist?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Lohn-Tante

  • 02
    RE: Übungsleiter

    Guten Tag,
     
    die Übungsleiterpauschale beträgt seit dem 2021 jährlich 3.000 Euro. Zahlungen, die nach den Vorschriften der Übungsleiterpauschale steuerfrei sind, bleiben auch beitragsfrei in der Sozialversicherung. Übersteigende Beträge sind steuer- und beitragspflichtig. Die Sozialversicherung orientiert sich bei der versicherungs- und beitragsrechtlichen Bewertung von Aufwandsentschädigungen am Steuerrecht. Der Steuerfreibetrag bei Übungsleiter- und Ehrenamtstätigkeiten ist kein Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung. Insofern bleiben diese Beträge bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung unberücksichtigt und folglich beitragsfrei. Übersteigen die Beträge den Freibetrag sind sie beim Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungspflichtig.
     
    Die Steuerfreibeträge können im Kalenderjahr auf unterschiedliche Weise berücksichtigt werden: Entweder monatlich zu gleichen Teilen oder jeweils durch Berücksichtigung des Jahresbetrages (en bloc). Je nach Vorgehensweise wirkt sich dies unterschiedlich auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung aus. Die steuerfreie Aufwandsentschädigung sollte so berücksichtigt werden, wie der Arbeitnehmer es für sinnvoll erachtet.
     
    Die „Übungsleiterpauschale“ ist gedacht für Ehrenamtliche, die eine Vereinsaufgabe nebenberuflich ausüben. Diese können die Übungsleiterpauschale steuerfrei erhalten.
    Hauptvoraussetzung für den Übungsleiterfreibetrag ist, dass die Tätigkeiten der Förderung eines gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecks verfolgen.
     
    Der von Ihnen genannte Fall eines Betreuers einer Sportmannschaft erfüllt die entsprechenden Voraussetzungen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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