Sehr geehrte Damen und Herren,
kann eine Tätigkeit in der Bücherei (ca. 3 Std. in der Woche) im Rahmen der Übungsleiterpauschale (3000 €/Jahr) steuer- und sv-frei ausbezahlt werden? Die Entschädigung beträgt 100 € im Monat.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
kann eine Tätigkeit in der Bücherei (ca. 3 Std. in der Woche) im Rahmen der Übungsleiterpauschale (3000 €/Jahr) steuer- und sv-frei ausbezahlt werden? Die Entschädigung beträgt 100 € im Monat.
Hallo Frau Fießinger,
da Ihre Frage vordergründig steuerrechtliche Aspekte beinhaltet, bitten wir um Verständnis, dass wir nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
Unter die Regelung des § 3 Nr. 26 EStG fallen u.a. die Einnahmen aus nebenberuflichen
Tätigkeiten als Übungsleiter bis zur Höhe von insgesamt 3.000,00 € im Kalenderjahr
(sogenannte Übungsleiterpauschale). Der steuerliche Freibetrag ist für die Ermittlung
des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung in gleicher Weise zu berücksichtigen
wie im Steuerrecht, das heißt der steuerfreie Jahresbetrag von 3.000,00 € kann pro
rata (z. B. monatlich mit 250,00 €) angesetzt oder en bloc (z. B. jeweils zum Jahresbeginn
bzw. zu Beginn der Beschäftigung) ausgeschöpft werden.
Sofern Steuerfreiheit durch das Finanzamt festgestellt wird, hat dies Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung zur Folge (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 16 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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