Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Anwendung der Übungsleiterpauschale sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen (nur für ausgewählte Tätigkeiten, gemeinnütziger Träger, Nebenamtlichkeit, etc.)
Diese kann auch zusätzlich zu einer abhängigen Beschäftigung gewährt werden beim gleichen Träger und gleicher Tätigkeit, solange die Nebenamtlichkeit gegeben ist. Oftmals wird der ÜleiFB in Komibination mit einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) angewandt. Ist auch eine Kombination mit einer sv-pflichtigen Beschäftigung (kleiner Beschäftigungsumfang) möglich, wenn ansonsten die Voraussetzungen Nebenamtlichkeit, Tätigkeit und gemeinnütziger Träger, erfüllt ist? Wie sieht das aus Sicht der Sozialversicherung aus?
Mfg
Ihr HR-Watcher