Sehr geehrte Damen und Herren,
sind bei der Personengruppe 121 (Gehalt nicht höher als €325) U2 Umlage zu entrichten?
HG, S. Zech
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Sehr geehrte Damen und Herren,
sind bei der Personengruppe 121 (Gehalt nicht höher als €325) U2 Umlage zu entrichten?
HG, S. Zech
Sehr geehrte Frau Zech,
der Arbeitgeber trägt abweichend von den besonderen Vorschriften für Beschäftigte für die einzelnen Versicherungszweige den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein, wenn
Versicherte, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind, ein Arbeitsentgelt erzielen, das auf den Monat bezogen 325 Euro nicht übersteigt (§ 20 Abs. 3 SGB IV).
Umlagen zum U2-Verfahren hat der Arbeitgeber grundsätzlich für alle seine Arbeitnehmer und Auszubildenden zu entrichten. Umlage U2 ist dementsprechend auch bei der Personengruppe 121 zu entrichten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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