Expertenforum - Umlage 1 - ärzteliche AU nötig?

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  • 01
    Umlage 1 - ärzteliche AU nötig?

    Guten Tag,


    ist beim Umlageverfahren 1 eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nötig, um einen U1-Erstattungsantrag zu stellen? Wir gewähren den Mitarbeitern unserer Tochterfirma 3 Tage Krankheit ohne eine AU vorlegen zu müssen. Wir sind erstmalig mit dem Thema U1 konfrontiert.


    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Umlage 1 - ärzteliche AU nötig?

    Hallo pophanken,

    die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers und ist zu gewähren, sobald der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Arbeitsentgelt nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes weiterzuzahlen (§ 2 Abs. 2 Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG)).
     
    Eine Erstattung durch die Ausgleichskasse kann grundsätzlich nicht von der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abhängig gemacht werden (BSG-Urteil vom 09.09.1981).
     
    Dies schließt nicht aus, dass die Ausgleichskasse bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber verlangen kann, dass er die Arbeitsunfähigkeit belegt. Zu Unrecht erstattete Beträge könnten zurückgefordert werden (§ 4 AAG).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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