Guten Abend liebes Serviceteam, für Geschäftsführer ist keine Umlage 1 zu zahlen, sagt mein Steuerberater. Können Sie sich irgendeinen Sachverhalt vorstellen, bei dem auch bei Prokura keine Umlage 1 zu zahlen ist? Danke
Expertenforum - Umlage 1 und Prokura

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Umlage 1 und Prokura
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RE: Umlage 1 und Prokura
Hallo Xy,
aufgrund des aktuell hohen Anfragevolumens in unserem Expertenforum können wir momentan unsere 24-Stunden-Antwortgarantie nicht sicherstellen.
Daher bitten wir um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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RE: Umlage 1 und Prokura
Hallo Xy,
zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.
Wie Sie bereits durch Ihren Steuerberater mitgeteilt bekommen haben, ist bei Fremdgeschäftsführern und bei Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH eine unterschiedliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Arbeitnehmereigenschaft zu berücksichtigen.
Als Beschäftigte im Sinne der Sozialversicherung sind diese Personen in das U2-Verfahren einbezogen.
Vom U1-Verfahren sind sie jedoch ausgenommen, weil sie als Organmitglieder juristischer Personen arbeitsrechtlich nicht zu den Arbeitnehmern zählen.
Das Vorliegen einer „Prokura für einen normalen Arbeitnehmer“ ist nach unserem Verständnis allein kein Kriterium, dass der Mitarbeiter von der Umlage U1-Pflicht befreit werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
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