Expertenforum - Umlage U1 bei Geschäftsführern

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  • 01
    Umlage U1 bei Geschäftsführern

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei den Geschäftsführer einer GmbH ist ja keine Umlage U1 abzuführen, da diese nicht als Arbeitnehmer zählen. Können Sie mir bitte angeben, ab welchem Datum diese Änderung gilt? Es wird immer auf das Schreiben der GKV-Spitzenverbandes vom 19.11.2019 hingewiesen. Falls die Umlage U1 versehentliche abgeführt wurde benötige ich die Angabe für welchen Zeitraum eine Berichtigung noch möglich ist. Gilt hier auch die 4 Jahre, wie bei der Verjährung.

  • 02
    RE: Umlage U1 bei Geschäftsführern

    Sehr geehrte Frau Tillmann,
     
    nach § 10 AAG gelten die Vorschriften der §§ 26 bis 28 SGB IV, so dass grundsätzlich eine Verjährung von 4 Jahren gilt.
     
    Wir empfehlen Ihnen Kontakt mit der zuständigen Krankenkasse aufzunehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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