Sehr geehrte Damen und Herren,
bei den Geschäftsführer einer GmbH ist ja keine Umlage U1 abzuführen, da diese nicht als Arbeitnehmer zählen. Können Sie mir bitte angeben, ab welchem Datum diese Änderung gilt? Es wird immer auf das Schreiben der GKV-Spitzenverbandes vom 19.11.2019 hingewiesen. Falls die Umlage U1 versehentliche abgeführt wurde benötige ich die Angabe für welchen Zeitraum eine Berichtigung noch möglich ist. Gilt hier auch die 4 Jahre, wie bei der Verjährung.