Liebes Team,
in einem Arbeitsgerichtsvergleich wurde nun 1 Jahr später eine Netto-Ausgleichs-Einmalzahlung i.H.v. 1.700 € (netto) an die Arbeitnehmerin vereinbart, die ich in 03.2025 rückwirkend zu 05.2024 als steuer- und beitragspflichtigen Einmalbezug abgerechnet habe.
Sind hier auch Umlagebeiträge fällig?
Danke und liebe Grüße
Torsten Kalb