Expertenforum - Umlage U1,2,3 auch bei einer Einmalzahlung aus einem Arbeitsgerichtsvergleich?

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Umlage U1,2,3 auch bei einer Einmalzahlung aus einem Arbeitsgerichtsvergleich?

    Liebes Team,


    in einem Arbeitsgerichtsvergleich wurde nun 1 Jahr später eine Netto-Ausgleichs-Einmalzahlung i.H.v. 1.700 € (netto) an die Arbeitnehmerin vereinbart, die ich in 03.2025 rückwirkend zu 05.2024 als steuer- und beitragspflichtigen Einmalbezug abgerechnet habe.


    Sind hier auch Umlagebeiträge fällig?


    Danke und liebe Grüße

    Torsten Kalb

  • 02
    RE: Umlage U1,2,3 auch bei einer Einmalzahlung aus einem Arbeitsgerichtsvergleich?

    Sehr geehrter Herr Kalb,
     
    zur beitragsrechtlichen Beurteilung von nachträglichen Zahlungen im Rahmen eines Arbeitsgerichtsurteiles kommt es auf die Zahlungsgrundlage bzw. auf die Bestimmung an.
     
    Handelt es sich hier um eine Zahlung wegen Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten, liegt eine beitragsfreie Abfindung vor, da es für diese Zahlungsbestimmung an einer versicherungspflichtigen Beschäftigungszeit mangelt.
     
    Beziehen sich die nachträglichen Zahlungen auf Arbeitsentgeltbestandteile für Zeiten des Beschäftigungsverhältnisses, handelt es sich um beitragspflichtige Bezüge (laufendes Arbeitsentgelt oder Einmalzahlung). Handelt es sich in Ihrem Fall um nachgezahlten Lohn, sind Umlagebeiträge davon zu entrichten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.