Guten Tag,
wir haben bis dato für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung (Teilnehmer einer geförderten Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung § 76 Abs. 7 SGB III) mit dem Personengruppenschlüssel 122 die U2 an die Krankenkassen abgeführt, sowie über die AAG die Erstattungen für den Mutterschutz und das Beschäftigungsverbot erhalten.
Nun wurden wir von einer Krankenkasse darüber informiert, dass es für die Personengruppe gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 AAG eine Ausnahmeregelung gibt. Damit sind für Teilnehmer an geförderten Berufsausbildungen keine Umlagen zur U2 zuzahlen. Eine Erstattung ist ebenfalls ausgeschlossen.
Können Sie mir das bestätigen? Gilt diese Ausnahme für alle Krankenkassen oder nur für bestimmte Kassen? Für uns ist das neu. Wir bilden inzwischen mindestens 10 Jahre außerbetrieblich aus und hatten noch die Probleme bei der Erstattung.