Expertenforum - Umlage zur U2 Personengruppenschlüssel 122

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Umlage zur U2 Personengruppenschlüssel 122

    Guten Tag,


    wir haben bis dato für Auszubildende in einer außerbetrieblichen Einrichtung (Teilnehmer einer geförderten Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung § 76 Abs. 7 SGB III) mit dem Personengruppenschlüssel 122 die U2 an die Krankenkassen abgeführt, sowie über die AAG die Erstattungen für den Mutterschutz und das Beschäftigungsverbot erhalten.

    Nun wurden wir von einer Krankenkasse darüber informiert, dass es für die Personengruppe gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 AAG eine Ausnahmeregelung gibt. Damit sind für Teilnehmer an geförderten Berufsausbildungen keine Umlagen zur U2 zuzahlen. Eine Erstattung ist ebenfalls ausgeschlossen.


    Können Sie mir das bestätigen? Gilt diese Ausnahme für alle Krankenkassen oder nur für bestimmte Kassen? Für uns ist das neu. Wir bilden inzwischen mindestens 10 Jahre außerbetrieblich aus und hatten noch die Probleme bei der Erstattung.

     

  • 02
    RE: Umlage zur U2 Personengruppenschlüssel 122

    Hallo BWUBremen,

    für Teilnehmer in außerbetrieblichen Einrichtungen nach § 76 Abs. 7 SGB III sind keine Umlagen zur U1 und U2 zu zahlen. Dies ergibt sich aus § 11 Abs. 2 Nr. 3 Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) und gilt für alle Krankenkassen. Demzufolge ist auch eine Erstattung ausgeschlossen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.