Expertenforum - Umlagepflicht U1 bei Weiterbeschäftigung

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  • 01
    Umlagepflicht U1 bei Weiterbeschäftigung

    Guten Tag,


    ich habe eine Frage zum genauen Beginn der Umlagepflicht U1 bei Weiterbeschäftigung.

    Ein Beschäftigter ist ab dem 15.05. auf weniger als 4 Wochen befristet beschäftigt und somit führen wir keine Umlage U1 für ihn ab. Er bekommt am 05.06. eine Vertragsverlängerung. Ab wann tritt die Umlagepflicht ein? Rückwirkend ab Beschäftigungsbeginn oder ab dem 05.06.?


    Freundliche Grüße

    Miss Verständnis

  • 02
    RE: Umlagepflicht U1 bei Weiterbeschäftigung

    Guten Tag,
     
    Arbeitsentgelt von Arbeitnehmern, die aufgrund eines auf bis zu vier Wochen befristeten Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben, unterliegen nicht der Umlagepflicht zur U1.
     
    Mit dem Tag, an dem die Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses der einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung begründet, vertraglich vereinbart wurde, entsteht Umlagepflicht. In Ihrem Fall ist dies der 05.06.2024.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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