Guten Tag,
ich habe eine Frage zum genauen Beginn der Umlagepflicht U1 bei Weiterbeschäftigung.
Ein Beschäftigter ist ab dem 15.05. auf weniger als 4 Wochen befristet beschäftigt und somit führen wir keine Umlage U1 für ihn ab. Er bekommt am 05.06. eine Vertragsverlängerung. Ab wann tritt die Umlagepflicht ein? Rückwirkend ab Beschäftigungsbeginn oder ab dem 05.06.?
Freundliche Grüße
Miss Verständnis