Liebe Experten,
besteht bei Versorgungsbezugsempfängern eine Umlagepflicht (U2/U3)?
Lieben Dank vorab für Ihre Unterstützung!
Emmely
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Hallo Emmely,
für gesetzlich krankenversicherte Versorgungsempfänger sind Beiträge zur Kranken-und Pflegeversicherung aus dem Versorgungsbezug an die zuständige Krankenkasse zu entrichten. Umlagebeiträge (Insolvenzgeldumlage, U2 und ggf. U1) sind dagegen nicht zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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