Expertenforum - Umlagepflicht von Rentnern

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  • 01
    Umlagepflicht von Rentnern

    Hallo,

    Zunehmend werden auch Mitarbeiter beschäftigt, die schon eine Rente beziehen. Wie sieht es hier mit der Umlagepflicht aus. Ist das Entgelt der beschäftigten Rentner in der U1 und U2 umlagepflichtig? Gibt es dazu eine Übersicht? Welche Rechtsgrundlagen regeln diese (Nicht?)-Umlagepflicht?

    Besten Dank vorab

  • 02
    RE: Umlagepflicht von Rentnern

    Guten Tag,
     
    alle Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem EFZG haben, sind bei der Ermittlung der Gesamtzahl der Beschäftigten grundsätzlich zu berücksichtigen.
     
    Beim Umlageverfahren gibt es für beschäftigte Rentner keine Ausnahmen, d.h. das Entgelt unterliegt der Umlagepflicht (ggf. U1 und U2).
     
    Nachlesen können Sie dies im Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG) oder in den Grundsätzlichen Hinweisen „Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren) vom 19. November 2019“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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