Expertenforum - Umschüler ohne Entgelt

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  • 01
    Umschüler ohne Entgelt

    Wir bilden demnächst einen Umschüler aus. Wir bezahlen kein Entgelt, sondern er bezieht weiter Leistungen der Agentur für Arbeit. Müssen wir zusätzlich Beiträge in der Sozialversicherung abführen?

  • 02
    RE: Umschüler ohne Entgelt

    Guten Tag,
     
    Umschüler sind in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig, wenn sie Arbeitsentgelt erhalten. Davon ausgehend, dass es sich in Ihrem Sachverhalt um eine berufsfördernde Maßnahme handelt, die von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gefördert wird, ist der „Umschüler“ aufgrund des Leistungsbezuges durch die BA bereits krankenversichert.

    Wenn es sich um eine Umschulung handelt, die u.a. durch die Bundesagentur für Arbeit finanziert wird, ist der Träger der Maßnahme grundsätzlich zur Meldung verpflichtet. Sofern Beschäftigungen im Rahmen dieser Umschulung durchgeführt werden, informiert der Träger die Unternehmen über die Meldepflicht, damit keine doppelten Meldungen erstellt werden. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen Kontakt mit der zuständigen Agentur für Arbeit aufzunehmen.

    Wird dem Umschüler, wie in Ihrem Sachverhalt, keine Vergütung gezahlt, sind keine SV-Beiträge von Ihnen zu entrichten.

    Da Umschulungsmaßnahmen sehr vielseitig und individuell auf die betroffene Person zugeschnitten sind, empfehlen wir eine Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse (unter Vorlagen der entsprechenden Umschulungsvereinbarung) zur Beurteilung des konkreten Einzelfalles.
     
    Weitergehende Informationen können Sie auch der gemeinsamen Verlautbarung zur versicherungsrechtlichen Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben vom 23.11.2024 entnehmen:
    Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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