Expertenforum - Umzug Mitarbeiter in die Türkei während ATZ Freistellungsphase

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  • 01
    Umzug Mitarbeiter in die Türkei während ATZ Freistellungsphase

    Hallo Experten-Team,

    Ein gesetzlich versicherter Mitarbeiter will mit Beginn der ATZ-Freistellungsphase seinen Wohnsitz dauerhaft in die Türkei verlegen, seinen Wohnsitz in Deutschland gibt er auf. Die Freistellungsphase geht vom 01.08.2024 bis 28.02.2026.

    Wie ist die Auszahlung des ATZ-Entgeltes sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen?

  • 02
    RE: Umzug Mitarbeiter in die Türkei während ATZ Freistellungsphase

    Hallo Frau Huemmer,
     
    in der Freistellungsphase eines Blockmodells besteht eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt sozialversicherungsrechtlich selbst dann fort, wenn der Versicherte seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort in dieser Zeit bereits endgültig ins Ausland verlegt hat.
     
    Das Altersteilzeitarbeitsentgelt, der Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge werden hierbei so behandelt, als würde der Arbeitnehmer weiterhin noch seinen Wohnsitz in Deutschland haben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

     

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