Expertenforum - Unterbrechung der 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei neuer Erstbescheinigung nach dem Wochenende

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Unterbrechung der 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei neuer Erstbescheinigung nach dem Wochenende

    Sehr geehrtes Expertenforum,

    ein Arbeitnehmer hat eine Erstbescheinigung ab dem 13.06.2024 und weitere Folgebescheinigungen bis einschließlich 19.07.2024 von einer psychiatrischen Ambulanz. Am 22.07.2024 reicht er eine Erstbescheinigung von seinem Hausarzt ein, die bis zum 02.08.2024 ausgestellt ist. Handelt es sich hier trotz Unterbrechung am Wochenende und neuer Erstbescheinigung um einen zusammenhängenden Zeitraum, so dass er am 25.07.2024 ins Krankengeld kommt oder muss ich für den aktuellen Zeitraum anzurechnende Vorerkrankungszeiten prüfen?

    Vielen Dank vorab und freundliche Grüße,

    Christine Meinhard

  • 02
    RE: Unterbrechung der 6 Wochen Entgeltfortzahlung bei neuer Erstbescheinigung nach dem Wochenende

    Sehr geehrte Frau Meinhard,
     
    Ihre Anfrage betrifft den Bereich Entgeltfortzahlung und damit das Arbeitsrecht. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir diesbezüglich nur eine allgemeine Auskunft geben können. Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer; Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
    Ganz allgemein geben wir Ihnen gerne folgende Informationen:
     
    Die im Entgeltfortzahlungsgesetz beschriebenen Ansprüche beziehen sich grundsätzlich auf jede Erkrankung. Dies gilt auch für Arbeitsunfähigkeitszeiten, welche als Erstbescheinigung – und mit abweichender Diagnose – unmittelbar oder nur unterbrochen durch ein Wochenende an eine andere Erkrankung anschließen. Dies schließt auch eine Überprüfung möglicher Vorerkrankungen für die neue Erkrankung ein.
     
    Aufgrund der fehlenden Informationen zum Einzelfall ist uns eine umfassendere Antwort leider nicht möglich. Bitte besprechen Sie die individuellen Gegebenheiten dieses Vorgangs direkt mit der zuständigen Krankenkasse.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.