Sehr geehrtes Expertenforum,
ein Arbeitnehmer hat eine Erstbescheinigung ab dem 13.06.2024 und weitere Folgebescheinigungen bis einschließlich 19.07.2024 von einer psychiatrischen Ambulanz. Am 22.07.2024 reicht er eine Erstbescheinigung von seinem Hausarzt ein, die bis zum 02.08.2024 ausgestellt ist. Handelt es sich hier trotz Unterbrechung am Wochenende und neuer Erstbescheinigung um einen zusammenhängenden Zeitraum, so dass er am 25.07.2024 ins Krankengeld kommt oder muss ich für den aktuellen Zeitraum anzurechnende Vorerkrankungszeiten prüfen?
Vielen Dank vorab und freundliche Grüße,
Christine Meinhard