Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Mitarbeiterin, die sich im Mutterschutz befindet. Zuzüglich zum AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld darf die Mitarbeiterin den Firmen PKW weiterhin nutzen.
Das Vergleichs-Netto-Entgelt übersteigt durch diese weitergewehrte Arbeitgeberleistung und die Sozialleistungen die Bagatellgrenze von 50,00 EUR und wird damit zur beitragspflichtigen Einnahme. Daher werden SV-Beiträge entrichtet und die Sozialversicherungstage werden nicht gekürzt.
In diesem Fall muss keine Unterbrechungsmeldung für die Krankenkasse erstellt werden, ist das richtig?
Vielen Dank vorab für die Unterstützung.
Mit freundichen Grüßen
FP20