Expertenforum - Unterhaltsverpflichtungsurkunde als Nachweis Elterneigenschaft?

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Unterhaltsverpflichtungsurkunde als Nachweis Elterneigenschaft?

    Hallo sehr geehrtes Experten-Team,


    wir sind uns unsicher bei folgendem Sachverhalt und würden gerne Ihre Einschätzung einholen:

    Ein Beschäftigter ist der Vater eines unehelichen Kindes.

    Laus seiner Aussage war es im Geburtsjahr seiner Tochter (1991) nicht üblich einen unehelichen Vater in die Geburtsurkunde einzutragen.

    Seine Bemühungen, dies nachholen zu lassen scheiterten bisher an der Blockadehaltung der Mutter des Kindes.

    Er hat uns daher eine Unterhaltsverpflichtungs-Urkunde für seine Tochter vorgelegt

    Dieses Dokument ist allerdings im GKV-Rundschreiben zu grundsätzlichen Hinweisen und Empfehlungen zum Nachweis der Elternschaft vom 11.07.2023 nicht explizit aufgeführt.

    Wir sind daher unschlüssig, ob der Nachweis als ausreichend akzeptiert werden kann.


    Unserer Einschätzung nach handelt es sich beim aufgelisteten Katalog der möglichen Nachweise um eine beispielhafte, nicht abschließende Aufzählung.


    Wie wäre Ihre Auffassung hierzu und wäre die Unterhaltsverpflichtungsurkunde Ihrer Einschätzung nach ein ausreichender Nachweis der Elterneigenschaft?


    Vielen Dank für Ihre Einschätzung und

    Freundliche Grüße

  • 02
    RE: Unterhaltsverpflichtungsurkunde als Nachweis Elterneigenschaft?

    Guten Tag,
     
    wir stimmen ihnen zu, dass die Aufzählung im Rundschreiben des GKV-Spitzenverbands nicht abschließend ist,
     
    Aus unserer Sicht könnte eine Unterhaltsverpflichtungsurkunde ausreichend sein, damit die Elterneigenschaft als nachgewiesen gilt.
     
    In Zweifelsfällen empfehlen wir Ihnen, die zuständige Pflegekasse des Mitarbeiters einzubinden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.