Expertenforum - unterjährige Rückkehr aus ruhendem Arbeitsverhältnis - JAEG Prüfung

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  • 01
    unterjährige Rückkehr aus ruhendem Arbeitsverhältnis - JAEG Prüfung

    Liebe Experten,

    ein Mitarbeiter kehrt nach 24 Monaten ab dem 01.03.2025 aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis zurück. Vor der Ruhendstellung war er Pflichtmitglied der GKV. Die regelmäßigen Einkünfte ab 01.03.2025 übersteigen die JAEG 2025.

    Ist der MA wie ein "Neueintritt" zu bewerten, also unterjährig als Freiwillig Versicherter anzumelden?

    Danke und VG

  • 02
    RE: unterjährige Rückkehr aus ruhendem Arbeitsverhältnis - JAEG Prüfung

    Sehr geehrte Frau Müller,
     
    mit der Rückkehr aus dem ruhenden Arbeitsverhältnis ist zum 01.03.2025 eine Anmeldung vorzunehmen.
     
    Der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze über- bzw. unterschreitet, jeweils zu Beginn der Beschäftigung, am Beginn eines neuen Kalenderjahres sowie bei jeder dauerhaften Veränderung vorzunehmen.
     
    Dabei ist unter Berücksichtigung des ab „diesem Zeitpunkt“ maßgebenden Arbeitsentgelts eine (neue) sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vorzunehmen.
     
    Sofern das Entgelt über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, besteht ab Beginn der Beschäftigung Krankenversicherungsfreiheit.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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