Liebe Experten,
ein Mitarbeiter kehrt nach 24 Monaten ab dem 01.03.2025 aus einem ruhenden Arbeitsverhältnis zurück. Vor der Ruhendstellung war er Pflichtmitglied der GKV. Die regelmäßigen Einkünfte ab 01.03.2025 übersteigen die JAEG 2025.
Ist der MA wie ein "Neueintritt" zu bewerten, also unterjährig als Freiwillig Versicherter anzumelden?
Danke und VG