Expertenforum - Unterkunft

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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Unterkunft

    Hallo,


    ein Mandant mietet ein Haus mit 5 Zimmern für mehrere Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber bezahlt auch die Heizkosten und den Strom. Zunächst wohnen 4 Personen drin. Später kommen 2 weitere Arbeitnehmer dazu. Daher zählt es nicht als Wohnung sondern als Unterkunft. Dafür zieht er den Arbeitnehmern 300€ vom Netto als Kostenbeteiligung ab.

    Damit ist es aus unserer Sicht keine unentgeltliche Überlassung von Wohnraum. Und somit auch nicht als Sachbezug zu versteuern.

    Wenn die Summe der Nettoabzüge für die Unterkunft niedriger ist als die Miete und Nebenkosten, muss dann noch etwas versteuert werden?

    Alternativ: die Versteuerung als Sachbezug über den Lohn: wie verhält es sich bei einem ganzen Haus und der Mehrfachbelegung (6 Arbeitnehmer, 5 Zimmer) wegen der Abschläge?

  • 02
    RE: Unterkunft

    Hallo Knupferehi,
     
    wir bitten um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums im Bereich „Sozialversicherung“ zu Ihrer Sachverhaltsschilderung keine Stellungnahme zur steuerlichen Bewertung abgeben können.
     
    Mittlerweile können jedoch im Forum auch Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern der Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik „Steuerrecht“ umgeswitcht. Sie erhalten somit aus diesem Bereich eine Stellungnahme zu Ihrer Frage.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Unterkunft

    Sehr geehrter Fragesteller,


    im geschilderten Beispiel liegt die von den Arbeitnehmern erbrachte Kostenbeteiligung (EUR 300,00 monatlich) über dem Sachbezugswert für Unterkünfte (§ 8 Abs. 2 Satz 6 und 7 EStG: für 2024 bei Unterkünften mit Belegung durch mehr als drei Arbeitnehmer monatlich EUR 111,20 je Arbeitnehmer). Daher entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. (Entscheidend ist insoweit, dass die arbeitnehmerseits an den Arbeitgeber gezahlte Kostenbeteiligung mindestens dem amtlichen Sachbezugswert entspricht.)


    Bei Lohnversteuerung als Sachbezug (ohne Kostenbeteiligung der Arbeitnehmer oder mit Kostenbeteiligung unterhalb des Sachbezugswerts) stellt jeweils die Differenz zwischen dem Sachbezugswert und der gezahlten Kostenbeteiligung den geldwerten (lohnsteuerpflichtigen) Vorteil dar. Im Beispiel (bei Belegung der Unterkunft mit mehr als drei Arbeitnehmern) wären also bei Kostenbeteiligung von EUR 0 durch jeden Arbeitnehmer monatlich EUR 111,20 als geldwerter Vorteil zu versteuern. Bei Kostenbeteiligung in Höhe von monatlich EUR 100,00 ergäbe sich ein noch steuerpflichtiger Vorteil von monatlich EUR 11,20.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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