Expertenforum - untermonatiger Kassenwechsel

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  • 01
    untermonatiger Kassenwechsel

    Liebes Expertenforum, wir fragen uns gerade ob es grundsätzlich möglich ist eine Kasse untermonatig zu wechseln, außer bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Ich denke dabei zum Beispiel an folgende Fälle:

    1. Bisherige private KV und Reduzierung der Arbeitszeit unterhalb der JAEG, z.B. zum 15.07.24 --> erfolgt dann der Wechsel in die gesetzliche Kasse sofort mit Änderung der Arbeitszeit oder trotzdem immer zum 1. eines Monats?

    2. Bisherige private KV und Aufnahme einer TZ-Beschäftigung unterhalb der JAEG während Elternzeit zum 03.07.24 --> Erfolgt hier der Wechsel in die gesetzliche Kasse sofort mit Aufnahme der Tätigkeit?

    Gibt es außerdem noch Fälle in denen ein untermonatiger Kassenwechsel möglich ist?

    Vielen Dank im voraus!

  • 02
    RE: untermonatiger Kassenwechsel

    Hallo Payroll-Dienstleister,
     
    wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Laufe eines Kalenderjahres dauerhaft unterschritten, endet die Versicherungsfreiheit unmittelbar, das heißt „mit dem Tag, der dem Tag vorhergeht, von dem an die Jahresarbeitsentgeltgrenze unterschritten wird“. Sofern die Jahresarbeitsentgeltgrenze z. B. durch eine vertragliche Arbeitszeitreduzierung nicht wie üblich zum Ende eines Monats, sondern innerhalb eines Kalendermonats unterschritten wird, endet die Versicherungsfreiheit zu diesem Zeitpunkt.
     
    Gleiches gilt bei Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze während der Elternzeit. Die Versicherungspflicht tritt mit dem Zeitpunkt der tatsächlichen Arbeitsaufnahme ein.
     
    Einen untermonatigen Krankenkassenwechsel im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es darüber hinaus nicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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