Liebes Expertenforum, wir fragen uns gerade ob es grundsätzlich möglich ist eine Kasse untermonatig zu wechseln, außer bei Aufnahme einer neuen Beschäftigung. Ich denke dabei zum Beispiel an folgende Fälle:
1. Bisherige private KV und Reduzierung der Arbeitszeit unterhalb der JAEG, z.B. zum 15.07.24 --> erfolgt dann der Wechsel in die gesetzliche Kasse sofort mit Änderung der Arbeitszeit oder trotzdem immer zum 1. eines Monats?
2. Bisherige private KV und Aufnahme einer TZ-Beschäftigung unterhalb der JAEG während Elternzeit zum 03.07.24 --> Erfolgt hier der Wechsel in die gesetzliche Kasse sofort mit Aufnahme der Tätigkeit?
Gibt es außerdem noch Fälle in denen ein untermonatiger Kassenwechsel möglich ist?
Vielen Dank im voraus!