Sehr geehrtes Team,
wie ist das Vorgehen des AG, wenn der bisher privat versicherte MA nun unter die neue JAE-Grenze kommt und nicht in die gesetzl. Krankenversicherung möchte.
Ich habe gelesen, dass der MA innerhalb von 3 Monaten eine Bestätigung der Befreiung vorlegen muss. Rechne ich den MA dann vorerst, bis die Bescheinigung vorliegt, mit einer gesetzl. KK ab? Welche, wenn der MA mir mitteilt, dass er weiter privat versichert bleiben möchte.
Von welcher KK muss der MA die Bescheinigung bringen?
Wurde die Januar und Februarabrechnung mit einer gesetzl. KK abgerechnet und bringt der MA erst danach die Bestätigung über die Befreiung, müssen diese Abrechnungen korrigiert werden.
Wie verhält es sich aber, wenn der MA bereits Leistungen aus der gesetzl. KK erhalten hat und wie bekommt der AG dies mit?