Hallo Expertenteam,
eine Arbeitnehmerin (Eintritt 05 / 2024) verdient monatlich ca. 600,00 €, schwankend da nach Stunden abgerechnet wird. Nun wurde die Grenze des Übergangsbereichs in 2025 schon zwei mal unterschritten, Jan.-Verdienst: 430,00, Feb.-Verdienst: 360,00. Im März werden es wieder 600,00 werden. Können Jan. und Feb. weiterhin im Übergangsbereich abgerechnet werden oder wird das dann ein Minijob? Wie ist die Definition "gelegentliche Unterschreitung" auszulegen?
Danke für Ihre Hilfe