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sind wir als Arbeitgeber im Tarifbereich TVöD-S verpflichtet untertägige Kind-Krank-Zeiten unseren Mitarbeitenden zu gewähren?
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Hallo,
sind wir als Arbeitgeber im Tarifbereich TVöD-S verpflichtet untertägige Kind-Krank-Zeiten unseren Mitarbeitenden zu gewähren?
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie sind als Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer von der Arbeitsleistung freizustellen, wenn der Betreuungsbedarf für das Kind erst untertägig eintritt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
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