Arbeitnehmer ist im März aus dem Unternehmen ausgeschieden. Es besteht eine rein AG finanzierte Unterstüzungskasse. Lt Unterstüzungskasse hat der AN daraus eine unverfallbare Anwartschaft erworben. AN entscheidet sich für die Auszahlung (Abfindung der unverfallbare Anwartschaft). Es sind unter 4.000€.
Das Geld von der Versicherung hat der AG mittlerweile erhalten.
Meine Fragen:
Ist das als Versorgungsbezug anzusehen? Und wenn ja, fallen die knapp 4.000€ unter die Bagatellgrenze und somit keine sv-pflicht?
Ist die Auszahlung des Betrages dann dem Monat der tatsächlichen Auszahlung an den ehemaligen AN zuzuordnen oder dem letzten abgerechneten (also März) zuzuordnen?
Und eine letzte Frage, wie verhält es sich in so einem Fall mit der Lohnsteuer?
Vielen Dank für Ihre Antwort
MfG
Bine