Sehr geehrte Damen und Herren,
ein MA wurde gekündigt und unwiderruflich freigestellt mit Anrechnung der Urlaubs und Überstunden.
Nach einer Woche reicht er eine Krankmeldung ein.
Wie wird die Krankmeldung behandelt? Welcher der beiden Vorgänge gehen vor? Die Freistellung oder die Krankmeldung?
Vielen Dank