Sehr geehrte Damen und Herren,
die Frau eines unserer Mitarbeiter ist schwanger und gesundheitlich vorbelastet. Daraus ergeben sich einige Einschränkungen für die Frau. Aus diesem Grunde muss sich der Ehemann (unser Mitarbeiter) um die Haushaltsführung und älteren Kinder kümmern und ist gem. § 38 SGB V an insgesamt 77 Kalendertagen unbezahlt freigestellt.
Dürfen wir für diese 77 Kalendertage den normalen Urlaubsanspruch anteilig kürzen?
Vielen Dank vorab für Ihre Einschätzung!
Mit freundlichen Grüßen
MWIC