In der Regel wird die Beschäftigung nach einem Monat abgemeldet.
Kann man auch über einen längeren Zeitraum unb. Ur. beanspruchen (mit AG vereinbart)?
Beispiel:
1.-23.8. UU
2 Tage arbeiten (MA arbeitet bereits vorher schon in Teilzeit)
Wieder 1 Monat unb. Ur.
Oder ist dies generell auf einen Monat beschränkt?