ein Mitarbeiter der bereits aus der Lohnfortzahlung geflogen ist plant eine Wiedereingliederung. Nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung möchte er erstmal Urlaub nehmen und eine Woche später die Wiedereingliederung beginnen. Ist dies überhaupt möglich? Oder muss die Wiedereingliederung immer nahtlos an die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beginnen?
Expertenforum - Urlaub vor Wiedereingliederung
Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung
Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.
Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.
Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.
-
01
Urlaub vor Wiedereingliederung
-
02
RE: Urlaub vor Wiedereingliederung
Guten Tag,
Ihre Frage betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam -
03
RE: Urlaub vor Wiedereingliederung
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann wirksam kein Urlaub gewährt werden. Gleichzeitig ist der Arbeitnehmer während einer Wiedereingliederung weiterhin arbeitsunfähig erkrankt.
Vor diesem Hintergrund ist es arbeitsrechtlich äußerst problematisch, wenn sich an die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ein Urlaub anschließt (Voraussetzung hierfür wäre ja, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit geendet hat) und sich nach dem Urlaub die Wiedereingliederung anschließt (Voraussetzung hierfür wäre, dass der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt ist).
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Arbeitsrecht
Themenbereich:
Um ein neues Thema im Expertenforum zu eröffnen, müssen Sie sich im AOK Fachportal für Arbeitgeber einloggen.
Jetzt einloggen:
Sie sind noch nicht registriert?
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service