Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benötige Ihre Einschätzung bei folgendem Sachverhalt. Eine langzeitkranke Mitarbeiterin wurde im Dezember 2024 "ausgesteuert" . Falls sie jetzt kündigt, müsste noch Urlaub abgegolten werden und zwar aus 2023 & 2024. Ist es korrekt, dass wir die Urlaubsabgeltung im Monat des Austritts erfassen dürfen? Und in diesem Zuge hätte ich auch eine lohnsteuerliche Frage. Da die Mitarbeiterin ja nun eigentlich "Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III bekommt, darf die Abrechnung dann trotzdem nach den Lohnsteuer-Abzugsmerkmalen abgerechnet werden, oder muss mit der Steuerklasse 6 abgerechnet werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
A.Wy