Hallo,
ein Personalfall erhält seit Jahresbeginn bis 21.05.2024 Krankengeld (ohne Krankengeldzuschuss) und scheidet am 31.05.2024 aus.
Eine Abmeldung mit Grund 34 wurde von 22.05. bis 31.05. angefordert, daher gehen wir von Aussteuerung ab 22.05.2024 aus.
1. Ist das korrekt oder hätte es eine Abmeldung Grund 30 für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.05.2024 sein müssen?
2. Der Personalfall erhält nun noch eine Urlaubsabgeltung, welche dem Mai 2024 zugeordnet wird. Müssen dafür SV-Tage/Beiträge gebildet werden, wenn nach dem Ende des Krankengeldbezuges eine Aussteuerung folgt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung