Expertenforum - Urlaubsabgeltung bei Tod Mitarbeiter

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  • 01
    Urlaubsabgeltung bei Tod Mitarbeiter

    Sehr geehrtes Expertenteam:
    Unsere Mitarbeiterin (sv-pflichtige Beschäftigung) ist am 1.12.24 verstorben. Sie hat im ersten Halbjahr gearbeitet, das zweite Halbjahr war sie bis zum Tod krank geschrieben.
    Sie hat noch 24 Tage Urlaubsanspruch aus 2024. Was muss bei der Auszahlung der Urlaubsabgeltung beachtet werden. Ist die Zahlung sv-frei, steuer-frei? Die Abrechnung und Auszahlung soll noch in 2024 erfolgen.
    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
     

  • 02
    RE: Urlaubsabgeltung bei Tod Mitarbeiter

    Hallo Gemeinde B.,
     
    bei Zahlungen für verstorbene Mitarbeiter ist zu unterscheiden zwischen dem Lohn, der auf die aktive Beschäftigung des Arbeitnehmers entfällt (Nachzahlung von laufendem Entgelt oder Einmalzahlungen) und Zahlungen, die über den Todestag hinaus geleistet werden (z. B. Sterbegeld an die Hinterbliebenen).
     
    Beitragspflichtig für eine aktive Beschäftigung ist das für die Arbeitsleistung bis zum Todestag erarbeitete Arbeitsentgelt (z. B. Leistungsentgelte), unabhängig vom Zeitpunkt der Auszahlung.
     
    Urlaubsabgeltungen verstorbener Mitarbeiter stellen einmalig gezahltes Arbeitsentgelt nach § 23a Sozialgesetzbuch (SGB) IV dar und unterliegen nach diesen Regelungen grundsätzlich der Beitragspflicht in der Sozialversicherung, d. h., auch diese Zahlung ist beitragsrechtlich nach den Regelungen für einmalig gezahltes Entgelt dem Verstorbenen zuzurechnen.
     
    Ihre Frage zur steuerlichen Bewertung der Urlaubsabgeltung kann von uns in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
     
    Abschließend empfehlen wir Ihnen, für zukünftige Anfragen, weder Namen, Adressen, Telefonnummern noch E-Mail-Adressen zu veröffentlichen, die einen Rückschluss auf Ihre Identität zulassen.
     
    Deshalb haben wir diese Daten aus Ihrem Eintrag gelöscht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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