Ein Arbeitnehmer war seit Juni 2022 krank und ab dem 05.09.2022 im Krankengeld (Unterbrechung bis Ende der Beschäftigung). Er hat im Zeitraum der Unterbrechung kein Arbeitsentgelt erhalten.
Das Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitgeber zum 31.12.2023 gekündigt. Im Abrechnungsmonat Dezember 2023 wurde eine Urlaubsabgeltung (als Einmalbezug) i. H. v. 5.710,10 EUR für den Arbeitnehmer abgerechnet. Ist es richtig, dass in diesem Fall keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Lohnsteuer anfallen?