Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AN im Minijob hat im Arbeitsvertrag zum Urlaub folgendes stehen: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erholungsurlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er arbeitet laut Vertrag 7,5 Std. die Woche an einem Tag in der Woche. Ist bei der Bestimmung nunmehr der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5 Tage-Woche = 4 Tage Jahresurlaub zu Grunde zu legen oder ist für die Umrechnung der durchschnittliche Urlaubsanspruch aller Beschäftigten im Unternehmen maßgeblich?
Vielen Dank Kluge