Expertenforum - Urlaubsanspruch Minijob

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  • 01
    Urlaubsanspruch Minijob

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein AN im Minijob hat im Arbeitsvertrag zum Urlaub folgendes stehen: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erholungsurlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er arbeitet laut Vertrag 7,5 Std. die Woche an einem Tag in der Woche. Ist bei der Bestimmung nunmehr der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen bei einer 5 Tage-Woche = 4 Tage Jahresurlaub zu Grunde zu legen oder ist für die Umrechnung der durchschnittliche Urlaubsanspruch aller Beschäftigten im Unternehmen maßgeblich?


    Vielen Dank Kluge

     

  • 02
    RE: Urlaubsanspruch Minijob

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Arbeitnehmer hat auf vertraglicher Grundlage Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub, also vier Tage Jahresurlaub.


    Ob ein weitergehender Urlaubsanspruch entsprechend der übrigen Arbeitnehmer besteht, lässt sich auf Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts nicht klären.


    Hierfür wäre zunächst relevant, auf welcher Grundlage die übrigen Beschäftigten den weitergehenden Urlaub erhalten. Sollte dieser beispielsweise in einem Tarifvertrag geregelt und dort geringfügig Beschäftigte ausdrücklich ausgenommen sein, bestünde mit hoher Wahrscheinlichkeit kein weitergehender Anspruch.


    Ist der weitergehende Urlaubsanspruch bei den übrigen Arbeitnehmern dagegen arbeitsvertraglich geregelt, könnte sich ein Anspruch des geringfügig Beschäftigten auf Grundlage des allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes bzw. des Verbots der Diskriminierung Teilzeitbeschäftigter ergeben. Maßgeblich wäre insoweit, ob es einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung gibt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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