Expertenforum - Urlaubsberechnung kurzfristig beschäftigter Ma

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  • 01
    Urlaubsberechnung kurzfristig beschäftigter Ma

    Guten Tag,

    wir beschäftigen über die Saison einige Mitarbeiter im Rahmen einer kurzfristigen Beschäftigung.

    Ein Großteil wird auch im Dezember noch den ein oder anderen Arbeitstag haben, bevor per 31.12. Die Abmeldung folgt.


    Für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ziehen wir den Rechner der Minijobzentrale heran.

    Hierfür würde ich jetzt alle Arbeitstage - inkl der vom Dezember - heranziehen. Andernfalls würde man ja Anspruch auf Urlaub unterschlagen, würde man den Dezember ausklammern.


    Doch wie verhält man sich beim Urlaubsentgelt?

    soweit mir bekannt müsste hier der 13 Wochen Schnitt herangezogen werden.

    Würde also bei uns bedeuten September bis November als Grundlage.

    Oder müsste man sich den zu erwartenden Verdienst vom Dezember mit heranziehen- also somit mit dem Verdienst aus dem 4. Quartal arbeiten?


    Ich fteue mich auf Ihr fachliches Feedback!

  • 02
    RE: Urlaubsberechnung kurzfristig beschäftigter Ma

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Nach § 11 BUrlG sind als Referenzzeitraum tatsächlich die 13 Wochen vor Beginn des Urlaubs heranzuziehen. Mitunter ist allerdings in Tarifverträgen oder auch in Arbeitsverträgen – hier aber nur zulässig, soweit sie für den Abnehmer günstiger sind – ein anderer Referenzzeitraum zugrunde gelegt, beispielsweise die letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Urlaubs. Sie müssten also prüfen, ob es in Ihrem Fall eine derart abweichende Vereinbarung gibt. Sollte dies nicht der Fall sein, sind die 13 Wochen vor Urlaubsbeginn zugrunde zu legen.


    Wenn Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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