Expertenforum - Urlaubsverfall Langzeitkrank

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Urlaubsverfall Langzeitkrank

    Mitarbeiter durchgehend krank seit 20.08.2022 bis heute.

    Mitarbeiter wird betriebsbedingte gekündigt (wg. Standortschließung) zum 30.06.2025.


    Urlaubsanspruch für Jahr 2024:

    Volle Anspruch würde am 31.03.26 verfallen nach der Regel der 15-Monatsfrist (Annahme, dass Mitarbeiter weiter krank ist).


    Zum Stichtag 30.06.25:

    Kann der jährliche Urlaubsanspruch aus 2024 gekürzt werden zum 30.06.25?

    Denn: zum 31.03.26 wird der Standort nicht mehr bestehen. Demnach wird der Mitarbeiter auch keine Möglichkeit haben bei „Gesund werden“ nach dem 30.06.25, den Urlaub bis zum 31.03.26 zu nehmen. Der Urlaub müsste doch vorher verfallen, wenn der Standort nicht mehr besteht.

    Wie ist hier die Rechtslage?


    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Urlaubsverfall Langzeitkrank

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Der Mitarbeiter hat für 2024 den vollen Urlaubsanspruch erworben. Dieser volle Urlaubsanspruch bleibt ihm auch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses am 30. Juni 2025 erhalten (sofern er nicht zuvor wieder gesund wird und der Urlaub in natura gewährt wird). Die von Ihnen angeführten 15 Monate betreffen lediglich den maximalen Zeitraum der Übertragung des bereits entstandenen Urlaubsanspruchs. Mit Ablauf der 15 Monate verfällt der Urlaubsanspruch grundsätzlich. Bis dahin aber besteht er noch. Endet das Arbeitsverhältnis während der 15 Monate, ist der entstandene und noch nicht verfallene Urlaub abzugelten oder bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.